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Körperschaftsteuer im Verein

December 13, 2022
Vereinswissen
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Körperschaftsteuer im Verein

Grundsätzlich sind alle Vereine Körperschaften und müssen deshalb auch Körperschaftsteuer bezahlen. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Vereinen. Gemeinnützige Vereine können nämlich von der Steuer befreit werden, wenn sie die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos fördern. Wie immer gibt es aber auch in diesem Fall zahlreiche Besonderheiten und Ausnahmen, die du für deinen Verein beachten musst. Wir erklären dir, wann du Körperschaftsteuer bezahlen musst, wie hoch der Betrag ist und welche Unterlagen du für die Steuererklärung brauchst.

Freigrenze für die Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist am besten mit der Einkommenssteuer vergleichbar. So wie jeder Einzelhändler auf die Einnahmen aus seinem Gewerbebetrieb Einkommensteuer bezahlen muss, gibt es für Vereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb die Körperschaftsteuer. Denn sobald du mit deinem Verein Teil des Wirtschaftslebens bist, wirst du steuerlich auch so behandelt. Für gemeinnützige Vereine gibt es hier eine Ausnahme. Unter bestimmten Umständen kann es aber sein, dass du Steuern bezahlen musst, obwohl dein Verein dem Gemeinwohl dient.

Körperschaftsteuer musst du als gemeinnütziger Verein allerdings nur bezahlen, wenn du Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hast. Aber auch da gibt es Ausnahmen, die wir im Verlauf des Artikels näher erklären. Prinzipiell werden alle wirtschaftlichen Aktivitäten des Vereins zusammengerechnet. Die Summe, die sich daraus ergibt, ist dann für die Körperschaftsteuer entscheidend. Spenden und Mitgliedsbeiträge zählen nicht zu den versteuerbaren Einkünften. Sie werden dem Zweckbetrieb zugerechnet.

Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei gemeinnützigen Vereinen

Die Körperschaftsteuer wird nur auf Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb berechnet. Das heißt, der Zweckbetrieb bleibt steuerfrei. Also müssen die Einnahmen aus dem ideellen Bereich, nämlich Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Zuschüsse von Kommunen und Ländern nicht versteuert werden. Warum das so ist? Gemeinnützige Vereine werden nicht mit der Absicht gegründet, Gewinne zu erwirtschaften. Sie setzen sich für das Gemeinwohl ein und konzentrieren sich mit ihrer Arbeit darauf, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Weil sie nicht primär auf wirtschaftliche Aktivitäten abzielen, sondern auf das Erreichen des Vereinszwecks, fördert der Staat diese Vereine mit steuerlichen Begünstigungen. Die Zwecke, die im ideellen Bereich verfolgt werden, müssen allerdings in der Satzung definiert sein.

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dagegen wird voll versteuert. Das sind beispielsweise die Einnahmen, die ein Verein beim Verkauf von Essen oder Vereinsartikeln bekommt. In diesem Fall geht es nicht mehr um das Gemeinwohl im eigentlichen Sinn, sondern um wirtschaftliche Zwecke. Interessant ist aber, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb ebenfalls als Zweckbetrieb betrachtet werden kann. Nämlich wenn er dazu dient, den satzungsmäßigen Zweck eines Vereins zu erreichen. Die Voraussetzung dafür ist immer, dass diese Zwecke nur über diesen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreicht werden können. Außerdem darf der Verein in diesem Zusammenhang nicht in direktem Wettbewerb mit andern Körperschaften treten. Das ist beispielsweise der Fall bei der Sportveranstaltung eines Fußballvereins. Hier bleiben Ticketverkäufe oder Lebensmittelverkäufe bis zu 45.000 Euro steuerfrei. Das ist die sogenannte Besteuerungsgrenze. Dabei musst du wissen, dass dieser Betrag kein Freibetrag ist. Das heißt, dass alle Einnahmen ab 45.001 Euro komplett versteuert werden.

Situation bei nicht gemeinnützigen Vereinen

Nicht gemeinnützige Vereine werden bei der Körperschaftsteuer nicht bevorzugt behandelt. Allerdings sind auch hier nicht alle Einnahmen für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns relevant. Das heißt, wir unterschieden auch bei nicht gemeinnützigen Vereinen zwischen dem ideellen und dem wirtschaftlichen Bereich. Der ideelle Bereich ist der, in dem der Verein seinen Zweck auf nicht wirtschaftliche Weise verfolgt. Hier geht es vor allem um Mitgliedsbeiträge, die auch bei gemeinnützigen Vereinen steuerfrei bleiben. Der wirtschaftliche Bereich wird allerdings versteuert. Das heißt, du musst in jedem Fall Körperschaftsteuer bezahlen. Es gibt leider auch keine Ausnahmen, wie das bei gemeinnützigen Vereinen der Fall ist. 

Vereinfachtes Verfahren der Gewinnermittlung

Wenn du mit deinem Verein einen Jahresumsatz unter 500.000 Euro hast oder deine Gewinne 50.000 Euro nicht übersteigen, kannst du das vereinfachte Verfahren der Gewinnermittlung nutzen. Das heißt, du bist nicht buchführungspflichtig. Damit sparst du dir jede Menge Arbeit. Denn der Verwaltungsaufwand für diese buchhalterische Pflicht ist immens. Du ermittelst deinen Gewinn ausschließlich über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dafür musst du keine Bilanz aufstellen. Vergiss nicht, dass Einnahmen aus dem ideellen Bereich, aus der steuerfreien Vermögensverwaltung, aus dem Zweckbetrieb und aus sportlichen Veranstaltungen dabei nicht verrechnet werden.

Höhe der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer müssen nicht nur Vereine bezahlen, die mit ihren Einnahmen über der Freigrenze liegen. Sie gilt auch für Stiftungen, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, sonstige juristische Personen des Privatrechts und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Du bist also nicht alleine. Die Höhe liegt bei 15 Prozent. Dabei wird vom Gewinn aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ein Freibetrag von 5.000 Euro abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird dann die Körperschaftsteuer von 15 Prozent berechnet. 

Unterlagen für die Körperschaftsteuererklärung

Vereine sind immer selbst dafür verantwortlich, ihre Steuerpflicht zu prüfen und dann eine Steuererklärung abzugeben. Dabei musst du in der Regel alle drei Jahre eine Körperschaftsteuererklärung abgeben. In Ausnahmefällen kann dich das Finanzamt auch abweichend von den drei Jahren dazu auffordern. Die Formulare musst du immer elektronisch und über Elster an das Finanzamt schicken.

Das ist einfacher, als es klingt. Versprochen. Du fängst am besten mit der sogenannten Körperschaftsteuererklärung KSt 1 an. Dort werden allgemeine Daten zu deinem Verein abgefragt. In der KSt1 ist auch die Gemeinnützigkeitserklärung, die Anlage Gem., integriert. Das ist die Steuerbefreiung für Körperschaften, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Wenn das auf deinen Verein zutrifft und wenn du von der Körperschaftsteuer befreit werden willst, musst du das ebenfalls ausfüllen. Dafür musst du in Zeile 17 eintragen, dass dein Verein eine vollumfänglich von der Körperschaftsteuer befreite Körperschaft ist. Das ist alles.

Wenn deine Einnahmen die Grenze von 45.000 Euro erreichen, musst du noch die Anlage GK ausfüllen. Die Zahlen der Gewinnermittlung musst du dann in der Anlage EÜR eintragen. Das gilt für Vereine und Verbände. Im Prinzip ist eine Steuererklärung eine reine Fleißarbeit. Es ist wichtig, dass du weißt, was so eine Steuererklärung beinhaltet, aber wir raten dir in jedem Fall, deine Steuern einem Profi zu übergeben.

Prüfung Finanzamt

Natürlich verlassen sich die Finanzämter nicht darauf, dass eine festgestellte Gemeinnützigkeit dauerhaft besteht. Ganz im Gegenteil. Sie prüfen in regelmäßigen Abständen, ob die Vereine immer noch die Voraussetzung für die Steuervergünstigungen erfüllen. Die Überprüfung findet sogar alle drei Jahre statt.

Dabei geht es vor allem um die Summe für die Besteuerungsgrenze. Also um die Einnahmen aus allen wirtschaftlichen Bereichen. Aber natürlich werden auch die Anforderungen für den Status der Gemeinnützigkeit geprüft, die sich aus der Satzung und der Geschäftsführung ergeben.

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Prüfung grundsätzlich die letzten drei Jahre betrifft. Der Schwerpunkt liegt aber immer vor allem auf dem letzten Jahr. Die Angaben sind deshalb nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen.

Steuern sind leider immer eine lästige Notwendigkeit. Das wissen wir alle. Aber wir können dir versprechen, dass es mit der Zeit immer einfacher wird. Wenn du dich einmal durch diesen Prozess durchgebissen hast, hast du das Schlimmste überstanden. Falls du weitere Hilfe bei der Vereinsorganisation brauchst, können wir dich unterstützen. Nämlich mit unserer Vereinssoftware. Egal ob gemeinnützige GmbH oder Verein. Hier kannst du KURABU 30 Tage kostenfrei testen.

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