AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der KURABU-Software (nachfolgend und konkretisiert in Ziff. 1.2 „Software“) als Software-as-a-Service (SaaS) durch die Kurabu GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 37719 P (nachfolgend: „KURABU”).

1.2 Bei der Software handelt es sich um eine von KURABU entwickelte Softwarelösung für Vereine und andere Organisationen (nachfolgend: „Abnehmer") und deren Mitglieder, Mitarbeiter oder andere natürliche Personen, die von dem Abnehmer zur Nutzung der Software autorisiert werden (nachfolgend: „Benutzer“). Die Software besteht in der Vollversion aus der KURABU-Vereinsplattform (nachfolgend: „Plattform“) sowie der KURABU-App für iOS & Android (nachfolgend: „App“). In der Version KURABU lite bietet KURABU dem Abnehmer als Software einen Online-Mitgliedsantrag sowie eine Online-Spendenverwaltung an.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als KURABU ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Die App wird von KURABU über einen App-Store des jeweiligen Betreibers kostenlos zum Download angeboten. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Benutzer und dem Betreiber des App-Stores ist nicht Gegenstand dieser AGB.

2. Vertragsschluss

Zur Nutzung der Software muss sich der Abnehmer auf der Plattform registrieren und ein Abnehmerkonto (nachfolgend: „Account“) eröffnen. Dies darf nur durch eine Person erfolgen, die hierfür ausreichend bevollmächtigt oder vertretungsbefugt ist. Die erforderlichen Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben und bei Änderungen unverzüglich aktualisiert werden. Im Rahmen des Registrierungsprozesses stimmt der Abnehmer der Geltung dieser AGB für das Vertragsverhältnis mit KURABU zu.

Der Abnehmer kann die Online-Software KURABU bis zu 30 Tage kostenlos und unverbindlich testen. Nach Ablauf der Testphase ist eine Nutzung nur noch in Verbindung mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags möglich. Nach Ablauf der kostenlosen Testphase erfolgt ein Angebot von Seiten des Anbieters, erst durch Annahme dieses Angebots durch den Abnehmer wird der Vertrag geschlossen.

3. Vertragsgegenstand, Leistungserbringung und Funktionsumfang

3.1 Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software als SaaS-Lösung in der zwischen den KURABU und dem Abnehmer vereinbarten Version (KURABU Vollversion oder KURABU lite) sowie die Bereitstellung von für die Nutzung der Software erforderlichem Speicherplatz auf Servern, die im Auftrag von KURABU betrieben werden (sogenanntes Hosting). Der jeweilige Funktionsumfang der verschiedenen Softwareversionen bestimmt sich nach den Produktbeschreibungen, abrufbar unter:

3.2 KURABU gewährleistet die Funktionsfähigkeit und vertragsgemäße Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.

3.3 KURABU kann die Software jederzeit aktualisieren, weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. KURABU wird dabei die berechtigten Interessen des Abnehmers angemessen berücksichtigen und den Abnehmer rechtzeitig über Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Abnehmers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

3.4 Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Abnehmers schuldet KURABU nicht, es sei denn, KURABU und der Abnehmer haben in Textform abweichendes vereinbart.

3.5 KURABU ist berechtigt zur Vertragserfüllung Subunternehmen einzusetzen.

4. Systemverfügbarkeit

4.1 KURABU wird die Funktionsfähigkeit der Software grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr überwachen (nachfolgend: „Überwachungszeitraum“). Soweit in dieser Zeit Wartungsarbeiten an der Software erforderlich werden, wird KURABU dies möglichst mit einer Frist von 4 Tagen ankündigen.

4.2 Die Verfügbarkeit der Software beträgt während der Überwachungszeiten 97% im Jahresdurchschnitt, wobei planmäßige Wartungsarbeiten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit gelten.

5. Support

Supportanfragen und Feedback-Berichte können an [email protected] gerichtet werden. Supportanfragen sind Fragen an die KURABU-Mitarbeiter zur Software. Der Support umfasst die Beantwortung von Fragen zur korrekten Anwendung und Konfiguration sowie die Unterstützung bei technischen Problemen mit der Software durch einen KURABU-Mitarbeiter.

6. Pflichten des Abnehmers, Mitwirkung

6.1 Der Abnehmer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren und verpflichtet die von ihm autorisierten Benutzer entsprechend. Aus Sicherheitsgründen sind die Kennwörter nicht nur vor der ersten Verwendung der Software zu ändern, sondern auch danach in regelmäßigen Abständen von maximal 6 Monaten. Der Abnehmer wird KURABU unverzüglich informieren, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten nicht autorisierten Dritten bekannt waren.

6.2 Der Abnehmer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Eine unberechtigte Nutzung ist KURABU unverzüglich mitzuteilen.

6.3 Der Abnehmer verpflichtet sich, auf dem ihm von KURABU zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

6.4 Der Abnehmer verpflichtet sich, die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.

6.5 Der Abnehmer hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

7. Preise und Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers

7.1 Die Testphase (s. Ziff. 13.1) ist kostenlos.

7.2 Nach Ablauf der jeweiligen Testphase gilt die zwischen KURABU und dem Abnehmer vereinbarte Vergütung. Sofern KURABU und der Abnehmer eine Vergütung nicht gesondert vereinbaren, richtet sich die zu zahlende Vergütung nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise der Vertragsverlängerung jeweils gültigen Preisliste, abrufbar unter:

7.3 Sofern nicht explizit anders ausgewiesen, verstehen sich alle Preise inklusive der deutschen Mehrwertsteuer.

7.4 KURABU ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung im Falle von Verlängerungen der Vertragslaufzeit nach Ziff. 13.1 in angemessener Höhe für zukünftige Zahlungsperioden anzupassen. KURABU wird diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preisanpassung dem Abnehmer spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitteilen. Beträgt die Preisanhebung mehr als 7% des bisherigen Preises, so kann der Abnehmer dieser Preiserhöhung mit einer Frist von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen. Widerspricht der Abnehmer einer Änderung im Sinne dieser Ziff. 7.2 form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. KURABU behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen.

7.5 Im Falle einer Zahlungsverzögerung (4 Wochen nach Rechnungsstellung) kann KURABU die Leistungserbringung vorübergehend einstellen, bis die Zahlung erfolgt ist.

7.6 Befindet sich der Abnehmer mehr als zwei Monate im Zahlungsverzug, kann KURABU das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.

7.7 Bei Zahlung mit SEPA-Lastschrift muss der Abnehmer sicherstellen, dass sein Konto ausreichend gedeckt ist. Die zusätzlichen Kosten, die Banken oder Dienstleister für Rückbuchungen aufgrund falscher Kontodaten, Überziehungskredite, Einwände gegen Lastschriften usw. entstehen, trägt der Abnehmer.

7.8 Der Abnehmer kann nur rechtlich begründete oder unbestreitbare Gegenansprüche geltend machen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur aufgrund der Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ausüben.

8. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte von KURABU, Nutzungsrechte

8.1 Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Schutzrechte (Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle anderen Hilfsrechte) an der Software und anderen Vertragsgegenständen, die KURABU den Abnehmer im Rahmen des Vertrags zur Verfügung stellt, sind ausschließlich KURABU vorbehalten. Soweit die Rechte Dritten gehören, hat KURABU die entsprechenden Verwertungsrechte.

8.2 KURABU räumt dem Abnehmer das räumlich unbeschränkte, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die jeweils aktuelle Version der Software bestimmungs- und vertragsgemäß zu nutzen.

8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nicht als Dritte für den Abnehmer gelten in diesem Zusammenhang von dem Abnehmer autorisierte Benutzer.

8.4 Im Übrigen sind folgende Nutzungshandlungen nicht gestattet:

  • Vervielfältigungen der Software, die nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich sind;
  • Bearbeitungen oder sonstige Eingriffe in die Software;
  • Dekompilieren oder sonstige Maßnahmen zur Erlangung des Quellcodes der Software.

Unbeschadet der im Rahmen dieser Ziffer 8. eingeräumten Nutzungsrechte behält KURABU alle Rechte an der Software. Dies umfasst insbesondere sämtliche Versionen der Software und sonstige Unterlagen und elektronische Dokumente, die KURABU dem Abnehmer während der Vertragslaufzeit überlässt, einschließlich Updates und Upgrades.

9. Gewährleistung

9.1 KURABU weist den Abnehmer hiermit darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, komplexe Softwareprodukte vollkommen frei von Fehlern zu halten. KURABU wird die Software jedoch von solchen Mängeln freihalten, die ihre Tauglichkeit zur vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, KURABU unverzüglich über die Art und das Auftreten von Mängeln zu informieren.

9.3 Zur Entgegennahme von Störungsmeldungen und zur Abwicklung der Fehlerbehebung wird KURABU Supportleistungen gemäß Ziffer 5. erbringen.

9.4 Die Gewährleistung ist für solche Mängel ausgeschlossen, die auf einer nicht vertrags- oder bestimmungsgemäßen Nutzung der Software beruhen.

10. Verantwortlichkeiten

KURABU ist nicht verantwortlich für:

  • Rechtsverletzende Inhalte, die von dem Abnehmer oder von autorisierten Benutzern des Abnehmers auf den von KURABU bereitgestellten Servern gespeichert werden;
  • Vom Kunden verursachte Datenverluste;
  • Schäden, die durch eine vertrags- oder bestimmungswidrige Nutzung der Software entstehen.

11. Haftung

11.1 Hat KURABU aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet KURABU beschränkt: Die Haftung besteht in diesem Fall nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (dies sind solche Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Diese Haftung ist zudem auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

11.2 Unabhängig von einem Verschulden von KURABU bleibt eine etwaige Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt. Soweit gemäß vorstehenden Regelungen die Haftung von KURABU auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung der Organe, der Arbeitnehmer und sonstiger Mit­arbeiter, der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung.

11.3 Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer gelten nicht bei Vorsatz und der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

12. Datenschutz

12.1 KURABU verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz für KURABU-Kunden können hier (Informationen zum Datenschutz für KURABU-Kunden herunterladen) eingesehen werden. Soweit KURABU personenbezogene Daten von Mitgliedern oder Dritten im Auftrag des Abnehmers verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO.

12.2 Soweit KURABU personenbezogene Daten im Auftrag des Abnehmers verarbeitet, schließen die Parteien mit Vertragsbeginn (s. Ziff. 2) hiermit die hier (AVV als PDF herunterladen) abrufbare Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab.

13. Vertragslaufzeit und Kündigung

13.1 KURABU bietet Abnehmern, die sich erstmalig für die Software registrieren, eine kostenlose Testphase an. Die Testphase für KURABU lite beträgt 14 Tage. Die Testphase für die Vollversion von KURABU beträgt 30 Tage. Kündigt der Abnehmer den Vertrag nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Testphase und nimmt das Angebot von Seiten des Anbieters an, beginnt mit Ablauf der Testphase die reguläre Vertragslaufzeit.

13.2 Sofern KURABU und der Abnehmer nichts Abweichendes vereinbaren, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr und verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht vorher ordnungsgemäß gekündigt wird.

13.3 Während der Testphase kann der Abnehmer den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.

13.4 Nach Ablauf der Testphase können KURABU und der Abnehmer den Vertrag jeweils mit einer Frist von mindestens vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform kündigen.

13.5 Das Recht von KURABU und dem Abnehmer zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14. Textform

Sämtliche Willenserklärungen und sonstige Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform und sind an die vereinbarten E-Mail-Adressen zu richten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Änderungen des Ansprechpartners oder der E-Mail-Adresse unverzüglich bekannt zu geben. Widrigenfalls gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse als rechtswirksam zugegangen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 KURABU kann für den Abnehmer zumutbare Änderungen dieser AGB vornehmen. Änderungen dieser AGB werden Vertragsinhalt, wenn die Änderungen dem Abnehmer per E-Mail mitgeteilt wurden, der Abnehmer nicht innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht und KURABU den Abnehmer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Abnehmer den Änderungen fristgerecht, werden die Änderungen dem Abnehmer gegenüber nicht wirksam. KURABU hat in diesem Fall das Recht, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen, sofern eine Fortführung des Vertrags ohne die Änderungen für KURABU unmöglich oder unzumutbar ist. Etwaige sonstige Änderungsmöglichkeiten werden durch diese Ziffer nicht beschränkt.

15.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn im Zusammenhang mit dem Rahmenvertrag Rechtsstreitigkeiten ausländischer Unternehmen der Vertragsparteien entstehen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

15.3 Der Gerichtsstand ist Berlin. KURABU hat jedoch das Recht, den Abnehmer an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: September 2023

Rahmenvertrag zum Download findest du hier als PDF.