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Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein: Grundlagen

July 12, 2022
Vereinswissen
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Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein: Grundlagen

Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein: Grundlagen

Wenn du vorhast, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, solltest du dich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen informieren. Denn die Gemeinnützigkeit hat nicht nur Vorteile. Deshalb solltest du auch über die Risiken und über die Nachteile genau informiert sein. Hier findest du alles über die steuerlichen Begünstigungen und über die Auflagen, die Verein und Satzung erfüllen müssen. Falls du dich bereits entschieden hast, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, dann haben wir noch eine entsprechende Checkliste für die Vereinsgründung und du bekommst am Ende des Artikels noch weitere Infos zum Prozess der Antragstellung.

Definition Gemeinnützigkeit

Das Gesetz spricht von Gemeinnützigkeit, wenn Personen oder Körperschaften durch ihre Arbeit das Wohl der Gemeinschaft selbstlos fördern. Dabei gilt es auch zu beachten, ob die Tätigkeiten im steuerrechtlichen Sinn als gemeinnützig gelten. Folgende Bereiche werden als gemeinnützig anerkannt:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Religion, Völkerverständigung, Entwicklungshilfe, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, Heimatgedanken
  • Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens und des Sports
  • Förderung des demokratischen Staatswesens, ausgeschlossen davon sind Parteien oder kommunale Wählervereinigungen
  • Förderung der Tier- und Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports

Unter Selbstlosigkeit ist zu verstehen, dass der gemeinnützige Verein keinen unverhältnismäßigen Vermögensaufbau durch Mitgliedsbeiträge, Spenden oder andere wirtschaftliche Einnahmen beabsichtigt. Das Gleiche gilt für die Ehrenämter. Denn abgesehen von Aufwandsentschädigungen, Reisekosten und Lehrtätigkeiten dürfen diese keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen erhalten. 

Steuerbegünstigungen für gemeinnützige Vereine

Wenn du einen Verein erfolgreich gegründet hast und vom Finanzamt als gemeinnützig eingestuft bist, wirkt sich das positiv auf folgende steuerliche Bereiche aus:

  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Vermögensverwaltung
  • Gewinne und Rücklagen

Weitere Vorteile für gemeinnützige Vereine

Die Steuerbegünstigungen sind tatsächlich ein wesentlicher Vorteil der Gemeinnützigkeit. Das ist aber noch lange nicht alles. Es gibt noch mehr Argumente, die für das Gründen sprechen und sich positiv auf die Finanzen des Vereins auswirken. 

1. Spendenbescheinigungen
Wenn du einen gemeinnützigen Verein gründest, kannst du Spendenbescheinigungen ausstellen. Das bedeutet, dass die Spender ihre Ausgaben steuerlich geltend machen können. 

2. Übungsleiterpauschale
Die sogenannte Übungsleiterpauschale ist in Deutschland weit verbreitet und kann von gemeinnützigen Vereinen steuerfrei ausgezahlt werden. 

3. Sondernutzung öffentlicher Plätze und Wege
Gemeinnützige Vereine können ohne viel Aufwand beispielsweise Turnhallen und Sportplätze nutzen. 

4. Öffentliche Wahrnehmung
Eine Gemeinnützigkeit bringt immer auch einen Imagevorteil mit sich. Die Öffentlichkeit nimmt wahr, dass sich der Verein für das Gemeinwohl engagiert und honoriert das mit Anerkennung. Das wirkt sich in jedem Fall positiv auf die Stimmung im Verein aus. 

5. Staatliche Zuschüsse
Diverse Fördergelder können ausschließlich gemeinnützigen Vereinen ausbezahlt werden.   

6. Bußgeldzuweisungen
Richter können Verurteilten als Strafe anordnen, Geld an gemeinnützige Vereine zu überweisen. Dafür müssen sich Vereine einfach nur beim Gericht ihres Bundeslandes eintragen lassen. Für den Antrag brauchst du den Vereinsregisterauszug, die Satzung und eine Bankverbindung. Du musst Angaben zum örtlichen Wirkungskreis machen und einen Körperschaftsteuerfreistellungsbescheid oder einen vorläufigen Bescheid des Finanzamtes einreichen. Der Aufwand, die Unterlagen zusammenzusuchen, lohnt sich schon bei einer kleinen Bußgeldzuweisung.

7. Keine Erbschaft- und Schenkungsteuer
Wenn du einen gemeinnützigen Verein gründest, kannst du Erbschaften und Schenkungen bekommen, ohne diese zu versteuern. 

8. Befreiung von Gebühr für Transparenzregister
Die Befreiung von der Gebühr gilt für die Dauer der Freistellung von der Körperschaftssteuer. Eine rückwirkende Befreiung ist allerdings nicht möglich. Du musst dich also rechtzeitig darum kümmern. 

Nachteile für gemeinnützige Vereine

Der Vollständigkeit halber können wir dir die Nachteile nicht vorenthalten. Wenn du vor hast, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, musst du mit einem erheblichen Mehraufwand an Verwaltungsarbeit rechnen.

1.  Vorgaben Buchhaltung
Eine Gemeinnützigkeit hat immer auch zur Folge, dass sich der Vorstand an enge Vorgaben für die Verwaltung der Finanzen halten muss. Dazu kommt, dass das Finanzamt regelmäßig prüft, ob die Gemeinnützigkeit des Vereins immer noch gegeben ist. 

2. Strenge Vermögensverwaltung
Gemeinnützige Vereine können grundsätzlich kein Vermögen aufbauen. Zulässig ist das nur, wenn das angesparte Geld in einen gemeinnützigen Vereinszweck investiert wird und deshalb ausschließlich temporär das Vermögen des Vereins erhöht. So kann beispielsweise ein Sportverein für neue Geräte oder eine neue Ausstattung sparen. 

3. Limit für Gewinne und Rücklagen
Auch dafür gibt es eindeutig formulierte Grenzen. Wenn Vereine diese Angaben missachten, verlieren sie ihre Gemeinnützigkeit.

4. Enge Vorgaben für Ausgaben und Investitionen
Der Vorstand muss Mittel zeitnah und selbstlos verwenden. Dabei darf er streng definierte Grenzen nicht überschreiten. 

5. Vorgaben Satzung
Die Gemeinnützigkeit muss in der Satzung benannt sein. Sollte das nicht der Fall sein, musst du das anpassen, denn das Finanzamt überprüft auch die Satzung. 

6. Haftung des Vorstandes
Der Vorstand muss dafür sorgen, dass der Status der Gemeinnützigkeit bestehen bleibt. Wenn das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennt und der Fehler dafür beim Vorstand liegt, kann dieser dafür haftbar gemacht werden. 

Voraussetzungen für das Gründen gemeinnütziger Vereine

Vereine müssen die Gemeinnützigkeit beantragen. Festgestellt wird die Gemeinnützigkeit dann vom Finanzamt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  •  Verfolgung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke
  •  Zweck wird selbstlos, ausschließlich und unmittelbar erfüllt
  •  Satzung ist entsprechend der Gemeinnützigkeit formuliert
  •  Mitteleinsatz, Rücklagen und Investitionen sind in der Satzung festgehalten

Gemeinnützigkeit für neu gegründete Vereine beantragen

Du weißt schon vor der Gründung, dass die Gemeinnützigkeit das Richtige für dich ist? Dann raten wir dir, dich direkt an dein zuständiges Finanzamt zu wenden. So vermeidest du Fehler und falsche Formulierungen. Wenn du die Vorgaben des Finanzamtes kennst, sparst du dir viel Ärger und kannst die Satzung von Anfang an korrekt formulieren. Erst wenn du dir sicher bist, dass du an alles gedacht hast, solltest du den Antrag stellen. Dazu brauchst du dann folgende Unterlagen:

  •  Formaler Antrag auf Gemeinnützigkeit
  •  Gründungsprotokoll und Protokoll der Vorstandswahl
  •  Eindeutig formulierte Vereinssatzung
  •  Angaben zu den geplanten Mitgliedsbeiträgen
  •  Vereinsregisterauszug falls vorhanden

Wenn du alle unsere Informationen berücksichtigst, sollte der Bescheid vom Finanzamt positiv ausfallen. Die Steuerbefreiung kann allerdings erst im Folgejahr geprüft werden. So weit so gut. Jetzt darfst du nur nicht vergessen, dass das Finanzamt immer regelmäßig im Abstand von drei Jahren überprüft, ob die Gemeinnützigkeit weiterhin vorliegt. 

Gemeinnützigkeit für bestehende Vereine beantragen 

Wenn du den Verein schon gegründet hast und dich im Nachhinein für die Gemeinnützigkeit entscheidest, geht das über ein sogenanntes Veranlagungsverfahren. Dabei werden die bisherigen Steuererklärungen geprüft und daraufhin entschieden, ob der Verein alle Bestimmungen erfüllt. Das Finanzamt überprüft also Einnahmen, Ausgaben sowie die Verwendung nach dem Prinzip der Selbstlosigkeit und der Unmittelbarkeit. Das heißt, beim Veranlagungsverfahren sind nicht nur die Unterlagen ausschlaggebend. Das Finanzamt kann direkt überprüfen, ob der Vorstand auch tatsächlich gemäß der Satzung und dem Gründungsprotokoll handelt. Auch in diesem Fall werden die Unterlagen des Vereins regelmäßig überprüft. 

Überprüfung der Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt prüft immer im Abstand von drei Jahren, ob die Voraussetzungen für gemeinnützige Vereine weiterhin vorliegen oder ob eventuell Steuern für wirtschaftliche Tätigkeiten fällig sind. Dafür gibt es zwar einen Fragebogen, aber du musst natürlich auch hier wieder sämtliche Unterlagen einreichen. Also eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, ein Tätigkeitsbericht, eine Vermögensübersicht sowie Nachweise zur Bildung und Entwicklung der Rücklagen. Selbstverständlich darf auch die aktuelle Satzung nicht fehlen. 

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