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Kassenbuch führen im Verein: Aufbau und Grundsätzliches

January 10, 2023
Vereinswissen
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Kassenbuch führen im Verein: Aufbau und Grundsätzliches

Bei einer Kassenprüfung kannst du damit rechnen, dass vor allem das Kassenbuch deines Vereins genau unter die Lupe genommen wird. Denn bei der Kassenbuchführung sind sehr einfach Manipulationen möglich. Deshalb musst du unbedingt dafür sorgen, dass dein Kassenbuch präzise geführt ist. Das heißt, dein Schatzmeister muss unbedingt auch alle gesetzlichen Vorgaben im Blick haben. Denn wenn die Prüfer Manipulationen oder auch einfach nur Ungereimtheiten im Kassenbuch finden, dürfen sie die Besteuerungsgrundlage der Bareinnahmen schätzen. Du kannst dir sicher vorstellen, dass die Einschätzungen dann sehr hoch ausfallen und nicht nur für kleine Vereine das Ende bedeuten können. Aber keine Sorge, wir geben hier einen umfassenden Einblick in den Aufbau des Kassenbuchs und erklären die Basics. So kann eigentlich fast nichts mehr schief gehen.

Der Aufbau des Kassenbuchs im Verein

Im Kassenbuch werden alle Einnahmen und Ausgaben dokumentiert. Dabei musst du vor allem auf folgende Angaben achten:

  • Datum des Geschäftsfalls
  • Belegnummer als fortlaufende Nummer, um die Einnahmen und Ausgaben eindeutig zuordnen zu können
  • Art der Ausgabe oder Einnahme
  • Alle Einnahmen und Ausgaben mit Betrag und Währung 
  • Höhe der Umsatzsteuer oder Vorsteuer in Prozent für alle Einnahmen und Ausgaben
  • Höhe der Umsatzsteuer oder Vorsteuer als Betrag für alle Einnahmen und Ausgaben
  • Aktueller Kassenbestand, wobei du natürlich jede Buchung berücksichtigen musst

Grundsätzliches zum Kassenbuch führen

Wenn das Finanzamt Missstände bei deiner Kassenbuchführung feststellt, musst du mit einem Strafverfahren rechnen. Einträge im Kassenbuch müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfolgen. Das heißt, dass die Angaben materiell und formell korrekt sein müssen. Deshalb musst du unbedingt diese Grundsätze beachten:

  • Aus dem Kassenbuch muss jederzeit der Soll- und Istbestand ersichtlich sein.
  • Der Kassenbestand muss regelmäßig geprüft, also gezählt werden. Die Summe des Kassenbuchs muss dann mit dem Bestand in der Kasse übereinstimmen. Am besten funktioniert das mit einem Prüfprotokoll. Dort notierst du, welche Münzen und welche Scheine wie oft in der Kasse sind.
  • Die Zählprotokolle müssen immer am Ende des Tages aktualisiert werden. Die Gesamtsumme muss dann natürlich mit der Summe im Kassenbuch übereinstimmen.
  • Wenn du das Kassenbuch führst, musst du wissen, dass ein Kassenbestand nie negativ sein kann.
  • Auch Geldbewegungen zwischen Bank und Kasse gehören ins Kassenbuch.
  • Alle Privatentnahmen und Privateinlagen müssen täglich erfasst werden.
  • Wenn du eine Ausgabe privat bezahlst und dann aus der Kasse entnimmst, musst du das auch genau so als Ausgabe vermerken. Das Datum ist der Tag der Auszahlung.
  • Ein Kassenbuch ist immer chronologisch aufgebaut. Das heißt, die Tagesfolgen sind nicht willkürlich, sondern fortlaufend. 
  • Die Einträge dürfen nachträglich nicht geändert werden. Wenn ein Eintrag falsch ist, darf er gestrichen werden, muss allerdings lesbar bleiben. Der richtige Eintrag wird dann einfach ergänzt.
  • Es darf keine Leerzeilen geben. Alle Einträge müssen lückenlos untereinander aufgelistet werden. 

Je genauer du dein Kassenbuch führst, desto einfacher hast du es beim Kassenbericht.

Kassenbuch führen mit Bareinnahmen und Kartenzahlungen

Vereine arbeiten oft mit Bareinnahmen. Egal ob Würstchenverkauf oder Spende, für diese Einnahmen brauchst du eine Kasse. Das heißt nicht, dass du eine elektronische Registrierkasse führen musst. Dazu bist du zum Glück nicht verpflichtet. Es reicht also tatsächlich die berühmte Schublade am Schreibtisch deines Vereinsheims. Eine Geldtasche für die Scheine und eine für das Hartgeld. Wichtig ist dabei allerdings, dass die Schublade immer abgeschlossen ist und dass nur eine Person Zugang zum Schlüssel hat.

Sollte dein Verein aber eine Registrierkasse haben, musst du die geltenden Bestimmungen für diese Kasse berücksichtigen. Die Bestimmungen solltest du auf jeden Fall nicht unterschätzen. Es gibt beispielsweise eine sogenannte Bonpflicht. Das bedeutet, der Verein muss für jede Einnahme einen Beleg ausdrucken und dies wiederum heißt, die Bestimmungen sind nicht nur eine lästige Pflicht, sondern auch praktisch für das Kassenbuch führen.

Wenn die Kasse im Einsatz ist, sollte sie immer von zwei Personen besetzt werden. Dabei geht es nicht um Misstrauen, es geht einfach nur um die Sicherheit der beiden Leute selbst. Die Kasse darf nämlich keine Sekunde lang unbesetzt sein. Wenn zwei Personen für die Kasse zuständig sind, können vor allem Pausen unkompliziert geplant werden.

Oft werden Gagen von Künstlern oder die Lieferungen von Brötchen und Getränken aus der Kasse in bar bezahlt. In diesen Fällen musst du ganz klar und eindeutig mit den Kassenbetreuern besprechen, welche Rechnungen sie ohne Rücksprache bezahlen dürfen. Auch für die Höhe solltest du eine Grenze festlegen. Wenn du die Verantwortung trägst und das Kassenbuch führst, musst du auch den absoluten Überblick haben.

Es gibt aber noch mehr Vorschriften: Wenn an der Kasse beispielsweise mit Karte bezahlt werden kann, muss die Zahlung getrennt von den Bareinnahmen in einem anderen Kassenbuch geführt werden. Außerdem sollen die Buchungen im Kassenbuch tagesaktuell zur Buchung eingetragen werden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn zwingende geschäftliche Gründe die Erfassung am Tag der Einnahme oder Ausgabe verhindern. Natürlich musst du bei einem Vereinsfest nicht jedes einzelne Würstchen verbuchen. In diesem Fall kannst du die Einnahmen zusammenfassen. Du kannst dir merken, dass du immer beim „Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung“ die Einnahmen zusammenfassen darfst.

Kassenbuch führen mit Eigenbelegen

Grundsätzlich gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Das bedeutet, dass alle Einnahmen und Ausgaben mit einem Beleg gebucht werden müssen. Also auch Bareinnahmen. Deshalb ist die Bonpflicht gar nicht so unpraktisch wie vermutet. Für alle anderen Buchungen musst du nämlich einen Eigenbeleg schreiben. Auf dem Beleg müssen folgende Informationen stehen:

  • Datum des Geschäftsfalls
  • Fortlaufende Nummerierung 
  • Vermerk, ob der Betrag eine Einnahme oder Ausgabe ist
  • Name des Zahlungsempfängers oder des Zahlungspflichtigen mit vollständiger Anschrift
  • Art der Ausgabe oder Einnahme
  • Höhe des Betrags und Angabe der Währung
  • Höhe der Umsatzsteuer oder Vorsteuer in Prozent 
  • Höhe der Umsatzsteuer oder Vorsteuer als Betrag
  • Begründung für den Eigenbeleg
  • Ortsangabe und Unterschrift

Bitte denke unbedingt daran, dass das Kassenbuch und die Eigenbelege Teil deiner Kassenbuchführung sind und dementsprechend auch nach den gleichen Grundsätzen geführt werden müssen. Das heißt, dass du keine Eintragungen unleserlich machen darfst. Wenn es sein muss, kannst du einen fehlerhaften Eintrag durchstreichen. Dabei muss der Eintrag selbst aber lesbar bleiben.

Allerdings darfst du Eigenbelege generell nur dann schreiben, wenn es wirklich unvermeidbar ist. Dem Finanzamt zufolge sind Eigenbelege nur ein Ersatz für verloren gegangene Originalbelege. Deshalb vermutet das Finanzamt hier auch ein hohes Potenzial für Manipulationen. Aus diesem Grund solltest du den Eigenbeleg so zeitnah wie möglich ausstellen. So kannst du dich zuverlässiger an die Daten erinnern. Zusätzlich zu dem Beleg musst du eine Notiz schreiben und begründen, warum du in diesem Fall einen Eigenbeleg geschrieben hast. Die Notiz musst du dann zusammen mit dem Beleg aufbewahren. 

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