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So funktionieren die Vergütungslimits für die Übungsleiterabrechnung

Übungsleiter-Verwaltung
Zuletzt bearbeitet am
May 11, 2026

So funktionieren die Vergütungslimits

Die Vergütungslimits bieten dir mehr Kontrolle und Sicherheit bei der Verwaltung von Übungsleitungen und helfen, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Hier erfährst du, wie sie für verschiedene Vergütungsformen angewendet werden.

Generelle Funktionsweise

  • Die Limits können pro Leitung individuell gesetzt werden, dabei werden die gesetzlichen Werte angezeigt.
  • Für die Vergütungsformen Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale sind die gesetzlichen Werte für 2026 bereits hinterlegt und können nicht überschritten werden. Für Minijob und Freiberufliche können auch höhere Limits in KURABU hinterlegt werden.
  • Sollten sich die gesetzlichen Grenzen in den nächsten Jahren ändern, werden diese Werte natürlich auch in KURABU angepasst.
  • Die Limits können selbstverständlich auch niedriger als die gesetzlichen Werte gesetzt werden.
  • Bereits gesetzte Limits können bearbeitet werden, allerdings können sie nicht niedriger als der bereits erfasste Stundenwert sein.
  • Eine komfortable Übersicht über alle eingestellten Limits findest du in der Leitungstabelle.

Limits beim Erfassen und Bearbeiten von Stunden

  • Volle Transparenz: Das Limit und wie viel davon bereits beansprucht wurde, wird dir direkt beim Erfassen und Bearbeiten von Stunden angezeigt.
  • Keine Überschreitung: Die festgelegten Limits können nicht überschritten werden.
  • Stattdessen zeigt KURABU dir an, um wie viele Stunden die Eingabe reduziert werden muss, um das Limit einzuhalten.

Die Limits im Detail

Übungsleiterpauschale
  • Das gesetzliche Limit für 2026 beträgt 3.300 € für das ganze Jahr.
  • Dieses Limit kann nicht in KURABU überschritten werden.
  • Ein niedrigeres Limit kann selbstverständlich gesetzt werden.

‍Ehrenamtspauschale
  • Das gesetzliche Limit für 2026 beträgt 960 € für das ganze Jahr.
  • Dieses Limit kann nicht in KURABU überschritten werden.
  • Ein niedrigeres Limit kann selbstverständlich gesetzt werden.
Minijob
  • Das gesetzliche Limit beträgt 7.236 € jährlich, das monatliche Limit liegt also bei 603 €.
  • In KURABU wird das Limit jährlich betrachtet, da die monatliche Grenze zweimal im Kalenderjahr überschritten werden darf.
  • Das Limit in KURABU kann höher als das gesetzliche Limit gesetzt werden. In diesem Fall würde es dann bei eurer Lohnbuchhaltung in einen Midijob übergehen.

Freiberuflich
  • Die Obergrenze für steuerfreie Zahlungen liegt bei 25.000 € jährlich, im Rahmen der Kleinunternehmerregelung, für die keine Umsatzsteuer fällig wird.
  • Das Limit in KURABU kann höher als 25.000 € gesetzt werden.

Achtung: KURABU ist kein Lohnbuchhaltungstool. Der Bruttolohn kann über KURABU erfasst bzw. berechnet werden. Für die eigentliche Gehaltsabrechnung und Auszahlung wird anschließend jedoch ein separates Lohnbuchhaltungs- oder Abrechnungstool benötigt.

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