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Bestandserhebung 2027: Fristen und Ablauf für Sportvereine

October 21, 2026
Vereinswissen
Über den Autor:
KURABU-Redaktion
Team von KURABU, Vereinssoftware für Sportvereine

Die Beiträge schreibt das Team von KURABU. Seit 2020 entwickeln wir unsere Vereinssoftware zusammen mit Sportvereinen und kennen die Fragen von Vorständen, Kassenwarten und Geschäftsstellen aus dem Alltag. Rechtliche und steuerliche Angaben ersetzen keine Beratung.

Bestandserhebung 2027: Fristen und Ablauf für Sportvereine

Die Bestandserhebung ist die jährliche Mitgliedermeldung deines Sportvereins an den Landessportbund. Gezählt wird zum Stichtag 1. Januar. Für die Bestandserhebung 2027 meldest du also deinen Mitgliederstand am 1. Januar 2027. Die meisten Landessportbünde schließen die Meldung zwischen dem 15. und dem 31. Januar. Thüringen ließ 2026 bis Mitte Februar Zeit, Nordrhein-Westfalen bis Mitte März. Gemeldet wird in der Regel jedes Mitglied mit Geburtsjahr und Geschlecht, dazu die Zuordnung zu den Sportarten und Fachverbänden. Aus diesen Zahlen berechnet der Landessportbund deinen Beitrag und die Sportversicherung. Viele Förderprogramme setzen eine abgegebene Meldung voraus. Wer zu spät meldet, riskiert je nach Land Fördergeld, eine Übernahme der Vorjahreszahlen oder im Extremfall den Ausschluss. Unten findest du die Fristen je Landessportbund mit Quelle, den Ablauf in sechs Schritten und eine Checkliste.

Kurz erklärt: Bestandserhebung

Die Bestandserhebung (auch Bestandsmeldung) ist die jährliche Meldung der Mitgliederzahlen eines Sportvereins an seinen Landessportbund, Stichtag ist der 1. Januar. Erfasst werden alle Mitglieder nach Jahrgang und Geschlecht (A-Meldung) und ihre Zuordnung zu Sportfachverbänden (B-Meldung). Der DOSB fasst die Zahlen aller Landessportbünde zur bundesweiten Statistik zusammen.

Wer muss melden und was wird erhoben?

Melden muss jeder Verein, der Mitglied in einem Landessportbund ist. Rechtsgrundlage sind die Satzungen und Richtlinien der Landessportbünde, in Berlin zusätzlich das Sportförderungsgesetz. Der DOSB sammelt die Zahlen und veröffentlicht sie jedes Jahr. In der Bestandserhebung 2025 (Stichtag 1. Januar 2025) kamen rund 86.000 Vereine auf etwa 29,3 Millionen Mitgliedschaften.

Bei den Landessportbünden, deren Richtlinien wir gelesen haben, besteht die Meldung aus zwei Teilen:

  • A-Meldung: Jedes Mitglied zählt einmal, aufgeteilt nach Geburtsjahrgang und Geschlecht. Gemeint sind alle Mitglieder, also auch passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und beitragsfreie Mitglieder. Der Badische Sportbund Nord begründet das mit dem Versicherungsschutz, der für alle Mitglieder gilt.
  • B-Meldung: Die Mitglieder werden den Sportarten und damit den Fachverbänden zugeordnet. Wer Fußball und Tennis spielt, steht beim BSB Nord in beiden Fachverbänden. Der Sportbund Rheinland erlaubt dagegen nur einen Fachverband pro Person. Lies deshalb die Richtlinie deines Landessportbunds, bevor du zuordnest.

Passive Mitglieder ordnest du nach der Richtlinie des LSB NRW der Sportart zu, in der sie früher aktiv waren, heute Abteilungsmitglied sind oder der sie nahestehen.

Warum die Bestandserhebung wichtig ist

Aus den Zahlen berechnen Landessportbund und Verbände Beiträge, Versicherung und Förderung. Der Landessportbund Sachsen nennt ausdrücklich den Mitgliedsbeitrag im DOSB, die Prämie der ARAG-Sportversicherung und die Pauschalen an VBG und GEMA. Beim BLSV erhalten die gemeldeten Mitglieder erst durch die Meldung den Versicherungsschutz für das laufende Jahr. Die Fachverbände bekommen in Bayern Fördergeld abhängig von den gemeldeten Zahlen. Auch die Stimmrechte in der DOSB-Mitgliederversammlung werden nach Eingang der Bestandserhebungen festgelegt.

Für deinen Verein zählt vor allem die Förderung. In Sachsen kannst du Sportförderung erst beantragen, wenn die Bestandsmeldung komplett abgegeben ist. Wer in Brandenburg nach dem 15. Januar meldet, bekommt bis zur Abgabe keine LSB-Fördermittel. Liegt am 31. Januar keine Meldung vor, ist der Anspruch für das ganze Jahr weg. In NRW übernimmt der LSB ab dem 31. März die Vorjahreszahlen. Der BLSV schließt Vereine nach Erinnerung und Mahnung im letzten Schritt aus.

Bestandserhebung 2027: Fristen je Landessportbund

Die Tabelle enthält nur Fristen, die wir auf einer offiziellen Seite des jeweiligen Landessportbunds gefunden haben. Wo eine Seite eine feste jährliche Regel nennt, steht „jährliche Regel“. Wo es nur die Termine von 2026 gibt, haben wir das so gekennzeichnet. Die Termine für 2027 waren im Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht.

Bundesland / VerbandMeldezeitraum / FristMeldeportalQuelle und Stand
Baden-Württemberg: WLSB (Württemberg)1. Dezember bis 31. JanuarmeinWLSBWLSB-Infoblatt, Stand 2026, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht
Baden-Württemberg: BSB NordAnfang Dezember bis 31. JanuarBSBnetBSB Nord, jährliche Regel
Baden-Württemberg: BSB Freiburgbis 31. JanuarBSBverNETztBSB Freiburg, jährliche Regel
Bayern: BLSV1. bis 31. Januarverein360 managerBLSV-FAQ, Stand Oktober 2025
Berlin: LSB Berlinbis 15. Januar (Sportförderungsgesetz), 2026 verlängert bis 26. JanuarLSB-Service-PortalLSB Berlin, Stand 2026
Brandenburg: LSB Brandenburgbis 15. JanuarVerminextLSB Brandenburg, jährliche Regel
Niedersachsen: LSB Niedersachsenbis 31. JanuarLSB-PortalLSB-Mitteilung, Stand 2026, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht
Nordrhein-Westfalen: LSB NRW2026: 6. Januar bis 17. März; laut Richtlinie bis Mitte MärzSportorganisationsverwaltung (SOV)LSB NRW, Stand 2026, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht
Rheinland-Pfalz: Sportbund Rheinland1. Dezember bis 31. JanuarSBR-LOKAL.deSportbund Rheinland, jährliche Regel
Saarland: LSVSbis 15. JanuarLSVSnetLSVS-Erläuterung, jährliche Regel, Stand 2024
Sachsen: LSB Sachsen15. Dezember bis 31. JanuarVereinsPortalLSB Sachsen, jährliche Regel
Sachsen-Anhalt: LSB Sachsen-Anhaltbis 15. JanuarLSB4SportsLSB Sachsen-Anhalt, jährliche Regel
Schleswig-Holstein: LSV2026: 1. Dezember 2025 bis 31. Januar 2026Online-Verfahren des LSVLSV-Bericht 2026, Stand 2026, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht
Thüringen: LSB Thüringen2026: 1. Januar bis 16. Februarunser-sportverein.netLSB Thüringen, Stand 2026, Termin 2027 noch nicht veröffentlicht

Für Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern sowie die Sportbünde Pfalz und Rheinhessen haben wir keine offizielle Fristangabe gefunden. Schau dort auf der Seite deines Landessportbunds nach oder frag deinen Kreis- oder Stadtsportbund. Stand der Tabelle: 21. Oktober 2026.

Ablauf der Bestandserhebung in 6 Schritten

  1. Zugang prüfen (November): Klär, wer im Verein die Zugangsdaten zum Portal des Landessportbunds hat. Nach einem Vorstandswechsel fehlen sie oft. Beim BLSV können zum Beispiel nur Vorsitz, Kassenwart und Geschäftsführung melden.
  2. Mitgliederdaten bereinigen (Dezember): Ein- und Austritte bis zum 31. Dezember erfassen, fehlende Geburtsdaten und Geschlechtsangaben nachtragen.
  3. Sportarten zuordnen: Jede Abteilung und jedes Mitglied braucht eine Sportart bzw. einen Fachverband nach der Liste deines Landessportbunds. Für passive Mitglieder gilt die Regel deines LSB.
  4. Stichtag festhalten: Ausgewertet wird der Stand am 1. Januar. Wer im Januar eintritt, gehört in die Meldung des nächsten Jahres.
  5. Meldung erzeugen und hochladen: Entweder tippst du die Zahlen im Portal ein oder du lädst eine Austauschdatei aus deiner Vereinssoftware hoch. Manche Portale, etwa meinWLSB, bieten die Vorjahreszahlen als Ausgangspunkt an.
  6. Abschließen und Bestätigung sichern: Schick die Meldung im Portal final ab. Beim BLSV gilt eine Meldung mit Status „Offen“ als nicht abgegeben. Leg die Bestätigung und die Exportdatei bei den Vereinsunterlagen ab.

Checkliste für die Bestandserhebung

Checkliste Bestandserhebung 2027

Stichtag: 1. Januar 2027   Frist laut LSB: ____________

☐ Zugangsdaten zum LSB-Portal liegen vor
☐ Frist und Meldeportal des eigenen LSB notiert
☐ Alle Ein- und Austritte bis 31.12. erfasst
☐ Geburtsjahr bei allen Mitgliedern hinterlegt
☐ Geschlecht bei allen Mitgliedern hinterlegt
☐ Passive, Ehren- und beitragsfreie Mitglieder enthalten
☐ Jede Abteilung einer Sportart / einem Fachverband zugeordnet
☐ Mehrfachzuordnungen nach LSB-Regel geprüft
☐ Vereins- und Funktionärsdaten im Portal aktuell
☐ Meldung final abgeschickt, Bestätigung abgelegt

Praxisbeispiel: ein Mehrspartenverein meldet

Nehmen wir einen Verein mit Fußball, Turnen und Tennis und einer Abteilung für passive Mitglieder. In der A-Meldung steht jede Person genau einmal, mit Jahrgang und Geschlecht. In der B-Meldung erscheint eine Jugendliche, die Fußball spielt und turnt, je nach Landessportbund beim Fußball- und beim Turnverband. Die passiven Mitglieder ordnet der Verein in NRW zum Beispiel der Sportart zu, in der sie früher aktiv waren. Typische Fehlerquelle: Bei einem Teil der Mitglieder fehlt das Geburtsdatum, weil sie vor Jahren auf Papier eingetreten sind. Solche Lücken fallen oft erst im Januar auf, wenn der Export schon fertig sein soll. Wer die Daten im Dezember prüft, hat im Januar nur noch den Upload vor sich.

So läuft die Bestandserhebung in KURABU

In KURABU findest du die Bestandserhebung in der Mitgliederverwaltung unter Mitglieder → Statistiken → Bestandserhebung. Vorher hinterlegst du einmal das Bundesland in den Vereinsdetails. Dann ordnest du jeder Abteilung ihre Sportart bzw. ihren Fachverband zu. Die Zuordnung gilt automatisch für alle Teams der Abteilung, einzelne Teams kannst du abweichend zuordnen. Anhand des Bundeslands schlägt KURABU das passende Exportformat für deinen Landessportbund vor. Danach führt dich ein Assistent durch vier Schritte. Zuerst wählst du das Datum der Meldung und ob alle aktiven Mitglieder oder nur Mitglieder in Teams zählen. Dann prüfst du Mitglieder und Teams und bestätigst die Zusammenfassung. Fehlen Geburtsjahr oder Geschlecht, zeigt dir KURABU die Zahl der betroffenen Mitglieder. Du kannst sie ausschließen oder mit leerem Feld exportieren. Oder du ergänzt die Daten in einem zweiten Fenster und klickst auf „Aktualisieren“. Unterstützt dein Landessportbund das Geschlecht „nicht-binär“ nicht, bekommst du ebenfalls einen Hinweis. Teams ohne Fachverband zeigt dir der Assistent gesondert an. Nimmst du sie trotzdem auf, steht in der Meldung der Teamname statt der offiziellen Bezeichnung.

Am Ende erzeugt KURABU je nach Vorgabe deines Landessportbunds eine Excel- oder CSV-Datei und schickt sie passwortgeschützt per E-Mail an dich. Mitglieder in mehreren Fachverbänden führt die Datei mehrfach auf, wie es zum Beispiel der BSB Nord verlangt. Weil KURABU für die Vereinsmitgliedschaft Ein- und Austrittsdatum speichert, kannst du den 1. Januar als Stichtag auch im Februar noch auswerten. Teamzugehörigkeiten haben kein Datum, sie zählen mit dem aktuellen Stand. Den Export kannst du beliebig oft wiederholen, auch unterjährig zur Kontrolle. Hochladen musst du die Datei weiterhin selbst im Portal deines Landessportbunds. Alle Details stehen im Hilfeartikel zur Bestandserhebung. Welche Aufgaben KURABU sonst übernimmt, steht auf der Seite für Vorstand und Geschäftsstelle.

KURABU Bestandserhebung, Schritt 1: Bundesland, vorgeschlagenes Exportformat für den Landessportbund, Datum der Meldung und Auswahl der Mitglieder
Schritt 1: KURABU schlägt das Exportformat passend zum Bundesland vor. Datum der Meldung und Umfang legst du selbst fest.
KURABU Bestandserhebung, Schritt 2: Warnung bei Mitgliedern ohne Geburtsdatum mit Auswahl, ob sie ausgeschlossen oder ohne Geburtsdatum exportiert werden
Schritt 2: Fehlende Geburtsdaten oder Geschlechtsangaben siehst du vor dem Export, nicht erst beim Landessportbund.
KURABU Bestandserhebung, Schritt 3: Übersicht der Teams ohne Sportart oder Fachverband mit der Wahl, sie in die Meldung aufzunehmen oder auszuschließen
Schritt 3: Teams ohne Sportart oder Fachverband nimmst du bewusst auf oder lässt sie weg.

Häufige Fragen zur Bestandserhebung

Bis wann muss die Bestandserhebung 2027 abgegeben werden?

Das legt jeder Landessportbund selbst fest. Meist endet die Frist zwischen dem 15. und dem 31. Januar 2027. In NRW lag sie 2026 Mitte März, in Thüringen Mitte Februar. Die Termine für 2027 waren im Oktober 2026 größtenteils noch nicht veröffentlicht.

Müssen passive Mitglieder gemeldet werden?

Ja. Die Landessportbünde verlangen in der Regel alle Mitglieder, auch passive, Ehren- und beitragsfreie Mitglieder. Der Versicherungsschutz und die Beitragsberechnung hängen an dieser Zahl. In KURABU zählt die Bestandserhebung alle Mitglieder mit dem Status „aktiv“. Prüfe vor dem Export, ob auch passive und fördernde Mitglieder diesen Status haben, wenn dein Landessportbund sie gemeldet haben will.

Was passiert, wenn wir die Frist verpassen?

Das hängt vom Land ab. In NRW übernimmt der LSB ab dem 31. März die Vorjahreszahlen, in Brandenburg verliert der Verein ohne Meldung bis 31. Januar den Förderanspruch für das Jahr. Der BLSV erinnert, mahnt und schließt im letzten Schritt aus dem Verband aus.

Wie werden Mitglieder gezählt, die mehrere Sportarten betreiben?

In der A-Meldung einmal, in der B-Meldung meist bei jedem betroffenen Fachverband. Einige Sportbünde, etwa der Sportbund Rheinland, lassen nur einen Fachverband pro Person zu.

Kann KURABU die Bestandsmeldung direkt an den Landessportbund senden?

Nein. KURABU erstellt die Datei im Format deines Landessportbunds, hochladen musst du sie im Portal deines LSB selbst.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Satzung und die Richtlinien deines Landessportbunds. Stand: Oktober 2026. Wie die Bestandserhebung in KURABU für deinen Verein aussieht, zeigen wir dir gern in einem kurzen Gespräch.

Bestandsmeldung ohne Zählen in Excel

Wir zeigen dir in einem kurzen Gespräch, wie Mitgliederverwaltung und Bestandsmeldung in KURABU für deinen Verein aussehen.

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